Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des neuen Landesnahverkehrsplan 2023-2027

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Behörde

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)

Kurzinfo

Der neue Landesnahverkehrsplan 2023-2027 im Entwurf

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Brandenburg ist weiterhin auf Wachstumskurs. Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) definiert das Land Brandenburg durch den vorliegenden Landesnahverkehrsplan, wie im Sinne der Daseinsvorsorge und Strukturentwicklung eine ausreichende Bedienung im SPNV erfolgen soll und dabei die Mobilität nachhaltig sowie klimaschonend gestaltet wird. Das ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg sieht hierbei nach § 7 vor, alle fünf Jahre den LNVP für den SPNV fortzuschreiben.

Beteiligung zur Entwurfsfassung des LNVP 2023-2027

Die Erarbeitung des Landesnahverkehrsplans 2023-2027 im Entwurf ist abgeschlossen – im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Aufgabenträgern des kommunalen ÖPNV (den Landkreisen und kreisfreien Städten), den Landesbeauftragten für Gleichstellung und Behinderung sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und weiteren Institutionen, die Möglichkeit der Übermittlung von Lob, Kritik, Hinweisen und Vorschlägen gegeben.

Hinweise zur Abgabe der Stellungnahmen

Alle Stellungnahmen sind ausschließlich digital und auf dieser Plattform einzusenden. Jede Einwendung ist einzeln und mit Kapitelbezug einzugeben. Sofern möglich, ist ein Ortsbezug (bevorzugt über Landkreisauswahl, alternativ über Ortsangabe in der Karte) zu versehen. Für Organisationen ist die Registrierung auf der Webseite verpflichtend (siehe FAQ), Bürger*innen können durch eine Anmeldung zusätzliche Funktionen nutzen (u.a. Speichern und späteres Weiterbearbeiten der Stellungnahmen). Sofern Sie ein offiziell unterschriebenes Schriftstück in den Anhang Ihrer Stellungnahme einbinden, achten Sie bitte darauf, dass alle dort genannten Aspekte auch digital eingegeben worden sind.

Weiterer Ablauf nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet, finalisiert und nach der Benehmensherstellung im zugehörigen Landtagsausschuss in Kraft gesetzt.

Links

Aktuelle Mitteilungen

Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung - aktuell: Auswertung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beteiligungszeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des neuen Landesnahverkehrsplans 2023-2027 ist beendet. Neue Registrierungen von Institutionen werden nicht mehr angenommen. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nun gesichtet, bewertet und ihr Eingang in das finale Landesnahverkehrsplan-Dokument abgewogen. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Einwendungen bitten wir Sie hierzu um Geduld.

Mit Presseanfragen und weiteren Stellungnahmen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Pressestelle des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Ihr Ort wurde markiert

___content___

Fehler

___content___

___title___

___title___

___content___

Hinweise zur Karte Schließen

Sollte bei der Eingabe von Einwendungen es notwendig sein, einen Ortsbezug mit einzufügen, kann dies auf dieser Karte geschehen.

Es wird darum gebeten, Einwendungen mit Ortsbezügen jeweils einzeln zu verfassen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Der neue Landesnahverkehrsplan 2023-2027 [Entwurf] Dokument öffnen

Über den Button "herunterladen" können Sie die Datei speichern. Um Stellung zu beziehen, klicken Sie auf den Button "+ Dokument öffnen und Stellung nehmen" und suchen Sie das betreffende Kapitel heraus, zu dem Sie eine Anmerkung verfassen wollen.

Hinweis: Alle Stellungnahmen sind ausschließlich digital auf dieser Plattform einzusenden. Jede Einwendung ist einzeln und mit Kapitelbezug einzugeben. Sofern möglich, ist ein Ortsbezug (bevorzugt über Landkreisauswahl, alternativ über Ortsangabe in der Karte) zu versehen. Sofern Sie ein offiziell unterschriebenes Schriftstück in den Anhang Ihrer Stellungnahme einbinden, achten Sie bitte darauf, dass alle dort genannten Aspekte auch digital eingegeben worden sind.