Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Raumordnung oder zu dieser Online-Plattform? Durchsuchen Sie hier die häufig gestellten Fragen.

Alle häufigen Fragen zum Landesnahverkehrsplan (LNVP) 2023-2027

Der Landesnahverkehrsplan ist das Instrument, mit dem das Land als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) definiert, wie im Sinne der Daseinsvorsorge und Strukturentwicklung eine ausreichende Bedienung im SPNV erfolgen soll. Kurzum: er definiert unter Berücksichtigung vielfältiger Rahmenbedingungen das zukünftige Angebot des SPNV. Er stellt auch den Rahmen für eine landesweit koordinierte Verkehrsentwicklung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs dar. Somit bietet er den Aufgabenträgern des kommunalen ÖPNV eine Orientierung. Die Aufstellung eines Landesnahverkehrsplans ergibt sich aus § 7 ÖPNVG BB.

Neben der Bewertung aktueller Rahmenbedingungen zur Entwicklung des ÖPNV beispielsweise in den Bereichen Bevölkerungsstruktur, Wirtschaft, Infrastruktur, Klima und der Corona-Pandemie sowie dem Rückblick auf die ÖPNV-Entwicklung im Land Brandenburg seit 2018 ist der zentrale Bestandteil des Landesnahverkehrsplanes klare Vorgaben und Weichenstellungen für die Entwicklung des ÖPNV-Angebotes zugeben.

Hierfür werden die Grundsätze für das zukünftige SPNV-Angebot, die SPNV-Infrastruktur, die Angebotsqualität, die Finanzierung und den kommunalen ÖPNV definiert. Weiterhin werden Vorgaben hinsichtlich der intermodalen Anschlussmobilität, Fahrgastinformation sowie Tarif und Vertrieb getroffen.

Schließlich nimmt der Landesnahverkehrsplan einen ganzheitlichen Blick auf Herausforderungen und Lösungswege im Kontext der Verkehrswende.

Die fachliche Koordination zur Erstellung des Landesnahverkehrsplanes erfolgt durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) als Aufgabenträger für den SPNV. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB).

Ja, diese Möglichkeit besteht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die zwischen dem 10. Mai und dem 21. Juni 2022 auf dieser Plattform stattfindet. In dieser Zeit können Sie mit Hilfe dieses Online-Tools ihr Lob, ihre Kritik, ihre Hinweise und Vorschläge zum Entwurf des Landesnahverkehrsplanes einbringen.

Als Bürgerin und Bürger haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme namentlich, mit oder ohne Registrierung abzugeben. Falls gewünscht, ist auch eine anonyme Stellungnahmenabgabe möglich. Als Organisation ist eine Registrierung erforderlich.

Bitte reichen Sie Ihre Stellungnahmen ausschließlich über dieses digitale Portal ein. Bitte verzichten Sie auf eine zusätzliche Zusendung per Post oder per E-Mail, um eine effiziente Bearbeitung in der Verwaltung zu ermöglichen.

Allgemeines - Raumordnung Online

Raumordnung Online ist ein Service, der Ihnen die Beteiligung an Planungen der Regional- und Landesplanung einfach und effizient von zu Hause oder aus dem Büro ermöglicht. Die Plattform bietet dazu umfangreiche Möglichkeiten alle notwendigen Informationen zu dem Verfahren einzusehen sowie Stellungnahmen zu erstellen und einzureichen. Sie nehmen entweder als Bürger*in oder als Mitarbeiter*in einer Behörde bzw. eines Träger öffentlicher Belange (TöB) an diesem Verfahren teil. Abhängig von Ihrer Rolle, stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Stellungnahmen einzubringen.

Die Fachanwendung Raumordnung Online unterstützt Verfahrensträger bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach dem Raumordnungsgesetzbuch (ROG).

Zu Beginn werden durch den Verfahrensträger Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen direkt über Regionalplanung Online und reichen sie beim Verfahrensträger ein.

Im Ergebnis erhält der Verfahrensträger eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.

Effizienz: Ab dem ersten Einsatz reduzieren Sie Transportwege, -zeiten & Materialkosten

Amortisation: Ab dem ersten Einsatz erfolgt die Einsparung von Papier- und Transportkosten. Daraus ergibt sich eine rasche Amortisation.

Abwägungstabelle für Gremien-Sitzungen: Die abgegebenen Stellungnahmen fließen direkt in ein Abschlussdokument, das die Grundlage für Ihre Sitzungsvorlage darstellt.

Verknüpfung: Stellungnahmen können direkt mit Einzeichnungen in der Kartenansicht verknüpft und absatzgenau den Planungsdokumenten zugeordnet werden.

GIS-Integration: Kartenansichten aus Ihrem GIS-System können eingebunden werden.

Medienbruchfrei: Der gesamte Prozess der Behördenbeteiligung kann vollständig elektronisch erfolgen.

Technik: Die Webanwendung setzt nur geringe Hardware-Anforderungen voraus: einen Computer mit Internetzugang

Übersichtlichkeit: Auch bei der zeitgleichen Beteiligung in verschiedenen raumordnerischen Verfahren wird beste Übersichtlichkeit gewährt. Die einzelnen Verfahren sind klar voneinander abgegrenzt.

Intuitive Bedienbarkeit: Regionalplanung Online stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit, die eine hohe Akzeptanz bei allen Anwendern schafft.

Flexibilität: Die Anwendung kann aus verschiedenen Browsern, mit verschiedenen Endgeräten jederzeit und von jedem Standort mit Internetzugang genutzt werden.

Raumordnung Online wird von der Landes- und Regionalplanung Schleswig-Holsteins eingesetzt.

Ja, Stellungnahmen können über Raumordnung Online beim Verfahrensträger eingereicht werden. Auf eine zusätzliche Zusendung per Post kann verzichtet werden.

Ist eine Unterschrift auf der Stellungnahme nötig?
Formvorschriften sind im Beteiligungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz nicht geregelt. Generell muss auf den Stellungnahmen keine Unterschrift stehen. Eine Stellungnahme kann sogar mündlich vorgetragen werden. Lediglich in den Fällen, in denen die Stellungnahme ein Verwaltungsakt darstellt, benötigt die Stellungnahme eine Unterschrift gemäß § 108 Abs. 3 LVwG. (in diesen Fällen schreiben Fachgesetze möglicherweise Formvorschriften zusätzlich vor.)

Ja. § 9(2) ROG bildet die Rechtsgrundlage für die Landes- und Regionalplanung zur Nutzung elektronischer Medien in raumordnerischen Verfahren.

Die Landes- und Regionalplanungen können die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 9(2) ROG ergänzend zu den klassischen Beteiligungsverfahren auch durch die Nutzung elektronischer Informationstechnologien durchführen. Für die Behörden ist online eine medienbruchfreie Beteiligung möglich, soweit die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durch ihre Registrierung für Regionalplanung Online diesem Verfahren zugestimmt haben.

Bürgerinnen und TöB können Raumordnung Online kostenfrei nutzen.

Meistens gibt es beim Verfahrensträger eine Person, die Ihre Fragen zum konkreten Beteiligungsverfahren beantwortet. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Verfahrensseite hier bei Raumordnung Online oder auf der Website der Verwaltung.

Für Fragen zur Bedienung von Raumordnung Online hilft Ihnen unser Support:

support@raumordnung-online.de

030 27878 46-35

Beteiligung über Raumordnung Online

Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit Verfahren, die bald in Beteiligung gehen, laufende Verfahren oder bereits abgeschlossene Verfahren zu finden. Wenn Sie ein Verfahren gefunden haben, das Sie besonders interessiert, können Sie sich die jeweiligen Verfahrensseiten anschauen.

Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Verfahrensseiten, sofern der Verfahrensträger dies eingeschaltet hat.

Alle Stellungnahmen, die von Einreichern als öffentlich gekennzeichnet und vom Verfahrensträger freigeschaltet wurden, sehen Sie in der Liste der öffentlichen Stellungnahmen. Sie können sich darüber ein Bild machen, wie andere Leute die Planung bewerten.

Ja, sofern die beteiligte Organisation einen „elektronischen Zugang eröffnet“ ist dies möglich (siehe §9 Abs. 2 sowie §15 Abs. 3 ROG). Ist eine Institution in dem System Regionalplanung Online registriert, kann die Institution auch ausschließlich elektronisch beteiligt werden.

Auszug aus dem ROG von 2008 Stand April 2022:

§ 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
(2)
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht zu geben. Dazu sind die in Satz 1 genannten sowie weitere nach Einschätzung der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung öffentlich bekannt zu machen; dabei ist unter Angabe einer angemessenen Frist, die zumindest der Auslegungsfrist entspricht, darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen abgegeben werden können. Mit Ablauf der Frist nach Satz 3 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; hierauf ist in der Bekanntmachung nach Satz 3 hinzuweisen. Bei der Beteiligung nach den Sätzen 1 bis 3 sollen elektronische Informationstechnologien ergänzend genutzt werden. Die zuständige Stelle gewährleistet durch organisatorische und technische Maßnahmen, dass die verwendete elektronische Informationstechnologie vor fremden Zugriffen gesichert wird.

§ 15 Raumordnungsverfahren
(3) Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit sind zu beteiligen. Die Verfahrensunterlagen sind für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen. Der Träger der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme hat Anspruch darauf, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind mindestens eine Woche vor Beginn der Veröffentlichung öffentlich bekannt zu machen; dabei ist unter Angabe einer angemessenen Frist, die zumindest der Veröffentlichungsfrist entspricht, darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen abgegeben werden können und bei der Abgabe elektronische Informationstechnologien genutzt werden sollen. In der Bekanntmachung nach Satz 4 ist darauf hinzuweisen, dass und wo die Veröffentlichung im Internet nach Satz 2 erfolgt. Als zusätzliches Informationsangebot nach Satz 2 sind zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch Versendung oder öffentlich zugängliche Lesegeräte, zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach Feststellung der nach Absatz 2 Satz 1 zuständigen Behörde angemessen und zumutbar ist. Auf diese Zugangsmöglichkeiten ist in der Bekanntmachung nach Satz 4 hinzuweisen. § 9 Absatz 2 Satz 6 gilt entsprechend. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben können, erfolgt die Beteiligung der betroffenen Nachbarstaaten im Raumordnungsverfahren nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 3 erfolgt die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die Öffentlichkeit einbezogen wird, im Einvernehmen mit den dort genannten Stellen.

Ist eine Organisation in der Rolle eines Beteiligten/TöB in Raumordnung Online registriert, kann sie in allen raumordnerischen Verfahren der Region beteiligt werden.

Eine Online-Beteiligungslösung für die Regional- oder Landesplanung muss nicht verpflichtend genutzt werden. Es kann also sein, dass ein raumordnerisches Verfahren läuft, in der die Öffentlichkeit beteiligt wird, es bei Raumordnung Online aber nicht eingestellt wurde. Rufen Sie doch bei Ihrer Regional- oder Landesplanung an und erkundigen Sie sich, ob Raumordnung Online genutzt wird.

Sie finden auf der Verfahrensseite links neben der Karte die Schaltfläche REDEN SIE MIT!

Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu personalisieren oder anonym abzugeben. Durch Auswahl des entsprechenden Feldes und der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse werden Sie informiert, sobald Sie die Auswertung Ihrer Stellungnahme online einsehen können. Außerdem erhalten Sie per Mail die zu Ihrer Stellungnahme gehörende Identifikationsnummer (ID), mit der Sie nach Abschluss des Verfahrens die Bewertung Ihrer Stellungnahme in einer Auswertungstabelle wiederfinden können.

Sie können ihre Stellungnahme jedoch auch anonym ohne Angabe einer E-Mail Adresse abgegeben.

Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der/die Einreichende tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.

Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der/die Einreichende tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.

Die Planer des Verfahrensträgers sind verpflichtet, Einreichende über das Ergebnis ihrer fachlichen Bewertung zu informieren. Dem Verfahrensträger steht es frei, ob er Einreichende direkt kontaktiert, nachdem die Auswertung abgeschlossen ist. Das geht natürlich nur, wenn vom Einreicher eine kontaktfähige E-Mail- oder Postadresse mit angegeben wurde. Wird eine Stellungnahme (identisch oder zumindest ähnlich) von mehreren Personen eingereicht, kann der Verfahrensträger eine gesammelte Rückmeldung öffentlich machen, entweder bei Raumordnung Online und/oder in der zuständigen Verwaltung.

Raumordnung Online unterstützt bei der Durchführung der Beteiligungsphase und ist kein Archivsystem. Anwender*innen sollten daher alle notwendigen Dokumente und Informationen (Planunterlagen, Stellungnahmen, angehängte Dokumente, Karten) abspeichern und gemäß den Anweisungen der jeweiligen Organisation archivieren.

Das raumordnerische Verfahren wird durch den Verfahrensträger verwaltet. Der Verfahrensträger bestimmt wie lange ein Verfahren in Raumordnung Online angezeigt wird.

Verfahrensträger sollten neben den in Raumordnung Online hochgeladenen Planunterlagen in jedem Fall die Abwägungstabelle sowie die Originalstellungnahmen und an Stellungnahmen angehängte Dokumente abspeichern und archivieren.

Sobald alle Unterlagen in der jeweiligen Organisation dokumentiert sind und der Plan rechtskräftig ist, kann das Verfahren in Raumordnung Online gelöscht werden, da der Verfahrensstand im System dann entbehrlich ist.

Datenschutz

Ergänzende Datenschutzhinweise zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der aktuell in Beteiligung befindlichen Planungsverfahren finden Sie hier: Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie in Ihrer Stellungnahme keine anderen Personen namentlich benennen oder beschreiben. Sie bestätigen durch das Setzen des entsprechenden Häkchens im Einreichungsformular, dass Sie dies beachtet haben.

Informationen über die Mitarbeit von unterstützenden Planungsbüros erhalten Sie in den ergänzenden Datenschutzhinweisen der Verfahrensträger, die in den allgemeinen Datenschutzhinweisen verlinkt sind: Datenschutz

Information für Verfahrensträger

- Online-Bereitstellung der Planunterlagen zur Einsicht für alle Interessierten und Beteiligten

- Automatischer Eingang der abgegebenen Stellungnahmen

- Online-Weiterbearbeitung der Tabelle: Ergänzung der Abwägungsempfehlung

- Ergänzungsmöglichkeiten für Stellungnahmen, die im klassischen Verfahren eingegangen sind, u.a. durch automatisiertes Importieren von Stellungnahmen im PDF-Format

- Möglichkeit zur Erstellung der Abwägungstabelle im PDF Format

- Kostenreduktion für Personal und Material

  • Online-Bereitstellung der Planunterlagen zur Einsicht für alle eingeladenen Beteiligten (Behörden/ sonstige Träger öffentlicher Belange)

  • Automatischer Eingang der abgegebenen Stellungnahmen

  • Online-Weiterbearbeitung der Tabelle: Ergänzung der Abwägungsempfehlung

  • Ergänzungsmöglichkeiten für Stellungnahmen, die im klassischen Verfahren eingegangen sind

  • Möglichkeit zur Erstellung der Abwägungstabelle im PDF-Format

  • Kostenreduktion für Personal und Material

Ja. Oftmals arbeiten Verfahrensträger bereits mit GIS-Dienstleistern zusammen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie diese mit der Erzeugung der WMS beauftragen.

Alternativ kann ein Planungsbüro mit der Erstellung des WMS beauftragt werden.

Informationen für Planungsbüros

Ja. Sobald Sie die einmalige Registrierung durchgeführt haben, können Ihnen von allen in Raumplanung Online aktiven Verfahrensträgern Verfahren zugeteilt werden.

Abgesehen von der Einrichtung von Verfahren, kann das Planungsbüro alle (oder Teile) der oben beschriebene Schritte übernehmen:

  • Online-Bereitstellung der Planunterlagen zur Einsicht für alle eingeladenen Beteiligten (Behörden/ sonstige Träger öffentlicher Belange)

  • Automatischer Eingang der abgegebenen Stellungnahmen

  • Online-Weiterbearbeitung der Tabelle: Ergänzung der Abwägungsempfehlung

  • Ergänzungsmöglichkeiten für Stellungnahmen, die im klassischen Verfahren eingegangen sind, u.a. Import von Stellungnahmen, die als PDF-Dokumente vorliegen

  • Möglichkeit zur Erstellung der Abwägungstabelle im PDF- oder DOCX-Format

Lediglich das Anlegen eines Verfahrens muss durch den Verfahrensträger erfolgen.

Registrierung / Login

Anders als unregistierte Bürger*innen, können Sie mit der Registrierung als Bürger*in Ihre Stellungnahme als Entwurf speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen. Nach Einreichen Ihrer Stellungnahme(n) können Sie sich jederzeit einen einfachen Überblick über Ihre bisher eingereichten Stellungnahmen verschaffen.

Über den Anmelden-Button können Sie sich in nur wenigen Schritten registrieren:

1) E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname eingeben und bestätigen.
2) Registrierungs-Mail aufrufen und Registrierungslink klicken. Daraufhin erhlten Sie Ihr Startpasswort ebenfalls per Mail
3) Passwort nach dem ersten erfolgreichen Login unter "Meine Daten" (Mit Curser auf den eigenen Namen oben rechts gehen und im Loginkasten "Meine Daten" anklicken) anpassen und loslegen.

Für die Registrierung als TöB müssen Sie eine*n Nutzer*in für die Mitarbeitenden-Verwaltung in Regionalplanung Online als Organisations-Administrator*in auswählen.

Im Folgenden finden Sie eine Kurzanleitung. Für eine detaillierte Anleitung klicken Sie bitte hier. (Registrierung als Organisation.pdf)

Der Organisations-Administrator kann sich über den Anmelden-Button in nur wenigen Schritten registrieren:

1) Organisationsname, E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname eingeben, Haken bei "TöB" auswählen und bestätigen.
2) Registrierungs-Mail aufrufen und den enthaltenen Registrierungslink klicken.
3) Nach Erhalt einer weiteren Email mit vorläufigen Zugangsdaten das Passwort anpassen (mit dem Curser auf den eigenen Namen oben rechts gehen, im Loginkasten "Meine Daten" anklicken und das Passwort ändern) und loslegen.

Der/Die Organisations-Administrator*in ist befugt, weitere Nutzer*innen für Ihre Organisation anzulegen.

Ihre Daten können Sie selbst über "Meine Daten" in der Anmelde-Rubrik oben rechts anpassen.

Es gibt zwei möglichkeiten das Passwort zurück zu setzen:

Einerseits über das "Passwort vergessen?" Feld in der Anmeldemaske. Dafür geben Sie lediglich Ihre genutzte E-Mailadresse für Raumordnung Online an und Ihnen wird ein neues Passwort zugeschickt.

Sollte dies nicht funktionieren und/oder Sie wissen nicht mehr mit welcher Mailadresse Sie sich registriert haben können Sie sich auch an den Verfahrensträger wenden:

Der Verfahrensträger hat eine Übersicht über die von ihm eingetragenen Benutzer für Raumplanung Online und kann ein neues Passwort vergeben, das dem Nutzer mitgeteilt werden muss.

Technische Fragen

Auf der Übersichtseite der Planungsdokumente sind diverse Unterlagen wie Textteil, Karte und Umweltbericht abgelegt.

Zu jedem Dokument finden Sie eine kurze Beschreibung, einen Link zum Öffnen als PDF sowie ggf. einen Button zum Öffnen eines absatzbezogenen Dokuments im Browser, der insbesondere zur Abgabe der Stellungnahme pro Kapitel dient, oder einen Button zur Abgabe einer Gesamtstellungnahme zum jeweiligen Dokument.

Den Link zum PDF-Dokument erkennen Sie an dem Herunterladen-Button und an dem farblich markierten Text. Wenn Sie mit der linken Maustaste auf diesen Textbereich klicken, öffnet sich das Dokument in einem zusätzlich Browserfenster.

Sollte es Probleme bei der Anzeige geben, können Sie das Dokument direkt auf Ihrem PC speichern. Klicken Sie dazu auf "Herunterladen" und speichern Sie auf diesem Wege die benötigten Dokumente. Diese können Sie anschließend direkt vom gewählten Speicherort auf Ihrem PC öffnen.

Zum Anzeigen der Grundkarte ist es notwendig, dass Sie die Verwendung von Cookies zulassen.
Nach erfolgreicher Aktivierung der Cookies und „Aktualisieren“ (F5) der Webseite sollte die Grundkarte bei Ihnen angezeigt werden.

Am Beispiel des von Mozilla Firefox und Google Chrome erklären wir Ihnen, wie Sie dies tun:

Cookies in Firefox aktivieren

Schritt 1: Öffnen Sie das Firefox-Menü, indem Sie auf die drei horizontalen Linien rechts oben klicken.

Über die drei horizontalen Linien gelangt man in das Einstellungsmenü von Firefox.

Schritt 2: Wählen Sie den Eintrag „Einstellungen“, der zusätzlich durch das Zahnrad-Symbol gekennzeichnet ist. Sie gelangen zunächst ins Menü für die allgemeine Konfiguration von Firefox.

Klickt man auf das Zahnrad-Symbol, gelangt man zu den Einstellungen.

Schritt 3: Es öffnet sich ein weiterer Tab mit den Einstellungen. Klicken Sie auf „Datenschutz & Sicherheit“.

Schritt 4: Unter „Chronik“ können Sie anschließend alle Cookies aktivieren, indem Sie die Option „Firefox wird eine Chronik anlegen“ wählen. Sollten Sie sich alternativ für eine Chronik nach benutzerdefinierten Einstellungen entscheiden, müssen Sie ein Häkchen bei „Cookies von Websites akzeptieren“ setzen.

Wählt man die Option „Firefox wird eine Chronik anlegen“, lässt der Firefox-Browser automatisch sämtliche Cookies zu.

Cookies im Chrome-Browser aktivieren

Bei Chrome funktioniert das Aktivieren der Cookies recht ähnlich wie bei Firefox, nur die Menübezeichnung sieht etwas anders aus.

Schritt 1: Öffnen Sie die Einstellungen Ihres Webbrowsers über das Drei-Punkte-Symbol und den Menüpunkt „Einstellungen“.

Schritt 2: Scrollen Sie hinunter, um zu den erweiterten Einstellungen („Erweitert“) zu gelangen.

Schritt 3: Unter dem Punkt „Sicherheit und Datenschutz“ klicken Sie auf den Eintrag „Inhaltseinstellungen“.

Schritt 4: Wählen Sie „Cookies“ aus und verschieben den Regler bei „Websites dürfen Cookiedaten speichern und lesen“ nach rechts. Wenn Sie zusätzlich die Option „Lokale Daten nach Schließen des Browsers löschen“ aktivieren, werden alle Cookies nur so lange gespeichert, wie der Browser läuft.

Haben Sie Websites grundsätzlich erlaubt, Cookiedaten zu speichern und zu lesen, können Sie dennoch die Blockierung von Drittanbieter-Cookies aktivieren.

Technische Voraussetzungen

Nein. Nutzer benötigen lediglich einen Internetzugang.

Folgende Internet-Browser werden für die Nutzung von Raumordnung Online unterstützt:

  • Microsoft Edge in der aktuellsten Version, sowie den beiden vorangegangenen Major Versionen

  • Firefox in der aktuellsten Version, sowie der vorangegangenen Major Version

  • alle auf Chromium basierenden Browser wie z.Bsp. Google Chrome

Bei der Nutzung anderer als den oben genannten Browsern stehen Ihnen ggf. nicht alle Funktionen von Regionalplanung Online zur Verfügung.

Was ist Regional- und Landesplanung?

Landesraumordnung ist Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer (Landesraumordnung) bzw. auf der Ebene von Teilräumen der Länder (Regionalplanung). Die Bundesländer sind nach § 13 Abs. 1 ROG verpflichtet, einen Raumordnungsplan für das Landesgebiet (Landesweiter Raumordnungsplan) und Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne) aufzustellen.

Zur Durchführung der Landesraumordnung erlassen sie Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesraumordnung sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan, Regionalplan) geregelt sind. In einigen Landesplanungsgesetzen sind auch Grundsätze der Raumordnung, ergänzend zu den Grundsätzen der Raumordnung des Bundes in § 2 Abs. 2 ROG, enthalten. Auf dieser Basis erarbeiten die Landesraumordnungsbehörden Programme und/oder Pläne, die im Wesentlichen aus verbindlichen Zielen und abzuwägenden Grundsätzen der Raumordnung zur Steuerung der Raumentwicklung des Landes bestehen.

Die Regionalplanung dient als regionale Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Regionen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Gemeindeentwicklung ein. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger.

Die Planungsprozesse von Ländern und Regionen sehen in der Regel vor, dass die Öffentlichkeit zu den Plänen Stellung nehmen kann. Dies ist im Raumordnungsgesetz und im Landesplanungsgesetz sowie im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Beteiligung alle Planungsdokumente einsehen und eine Stellungnahme über Regionalplanung Online abgeben.

Die "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist, werden sie im Verfahren beteiligt.