Alle häufigen Fragen zum Landesnahverkehrsplan (LNVP) 2023-2027
Der Landesnahverkehrsplan ist das Instrument, mit dem das Land als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) definiert, wie im Sinne der Daseinsvorsorge und Strukturentwicklung eine ausreichende Bedienung im SPNV erfolgen soll. Kurzum: er definiert unter Berücksichtigung vielfältiger Rahmenbedingungen das zukünftige Angebot des SPNV. Er stellt auch den Rahmen für eine landesweit koordinierte Verkehrsentwicklung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs dar. Somit bietet er den Aufgabenträgern des kommunalen ÖPNV eine Orientierung. Die Aufstellung eines Landesnahverkehrsplans ergibt sich aus § 7 ÖPNVG BB.
Neben der Bewertung aktueller Rahmenbedingungen zur Entwicklung des ÖPNV beispielsweise in den Bereichen Bevölkerungsstruktur, Wirtschaft, Infrastruktur, Klima und der Corona-Pandemie sowie dem Rückblick auf die ÖPNV-Entwicklung im Land Brandenburg seit 2018 ist der zentrale Bestandteil des Landesnahverkehrsplanes klare Vorgaben und Weichenstellungen für die Entwicklung des ÖPNV-Angebotes zugeben.
Hierfür werden die Grundsätze für das zukünftige SPNV-Angebot, die SPNV-Infrastruktur, die Angebotsqualität, die Finanzierung und den kommunalen ÖPNV definiert. Weiterhin werden Vorgaben hinsichtlich der intermodalen Anschlussmobilität, Fahrgastinformation sowie Tarif und Vertrieb getroffen.
Schließlich nimmt der Landesnahverkehrsplan einen ganzheitlichen Blick auf Herausforderungen und Lösungswege im Kontext der Verkehrswende.
Die fachliche Koordination zur Erstellung des Landesnahverkehrsplanes erfolgt durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) als Aufgabenträger für den SPNV. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB).
Ja, diese Möglichkeit besteht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die zwischen dem 10. Mai und dem 21. Juni 2022 auf dieser Plattform stattfindet. In dieser Zeit können Sie mit Hilfe dieses Online-Tools ihr Lob, ihre Kritik, ihre Hinweise und Vorschläge zum Entwurf des Landesnahverkehrsplanes einbringen.
Als Bürgerin und Bürger haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme namentlich, mit oder ohne Registrierung abzugeben. Falls gewünscht, ist auch eine anonyme Stellungnahmenabgabe möglich. Als Organisation ist eine Registrierung erforderlich.
Bitte reichen Sie Ihre Stellungnahmen ausschließlich über dieses digitale Portal ein. Bitte verzichten Sie auf eine zusätzliche Zusendung per Post oder per E-Mail, um eine effiziente Bearbeitung in der Verwaltung zu ermöglichen.