Aktuelle Online-Beteiligungen

  • analysis
    Abbildung für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des neuen Landesnahverkehrsplan 2023-2027

    Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des neuen Landesnahverkehrsplan 2023-2027

    Beteiligung beendet 
    Auswertung
    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)

    Der neue Landesnahverkehrsplan 2023-2027 im Entwurf

    Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Brandenburg ist weiterhin auf Wachstumskurs. Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) definiert das Land Brandenburg durch den vorliegenden Landesnahverkehrsplan, wie im Sinne der Daseinsvorsorge und Strukturentwicklung eine ausreichende Bedienung im SPNV erfolgen soll und dabei die Mobilität nachhaltig sowie klimaschonend gestaltet wird. Das ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg sieht hierbei nach § 7 vor, alle fünf Jahre den LNVP für den SPNV fortzuschreiben.

    Beteiligung zur Entwurfsfassung des LNVP 2023-2027

    Die Erarbeitung des Landesnahverkehrsplans 2023-2027 im Entwurf ist abgeschlossen – im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Aufgabenträgern des kommunalen ÖPNV (den Landkreisen und kreisfreien Städten), den Landesbeauftragten für Gleichstellung und Behinderung sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und weiteren Institutionen, die Möglichkeit der Übermittlung von Lob, Kritik, Hinweisen und Vorschlägen gegeben.

    Hinweise zur Abgabe der Stellungnahmen

    Alle Stellungnahmen sind ausschließlich digital und auf dieser Plattform einzusenden. Jede Einwendung ist einzeln und mit Kapitelbezug einzugeben. Sofern möglich, ist ein Ortsbezug (bevorzugt über Landkreisauswahl, alternativ über Ortsangabe in der Karte) zu versehen. Für Organisationen ist die Registrierung auf der Webseite verpflichtend (siehe FAQ), Bürger*innen können durch eine Anmeldung zusätzliche Funktionen nutzen (u.a. Speichern und späteres Weiterbearbeiten der Stellungnahmen). Sofern Sie ein offiziell unterschriebenes Schriftstück in den Anhang Ihrer Stellungnahme einbinden, achten Sie bitte darauf, dass alle dort genannten Aspekte auch digital eingegeben worden sind.

    Weiterer Ablauf nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung

    Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet, finalisiert und nach der Benehmensherstellung im zugehörigen Landtagsausschuss in Kraft gesetzt.

Keine Verfahren vorhanden.